AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für B2B (Geschäftskunden)
I. Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Werbetexter und Ghostwriter (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Geschäftskunden (nachfolgend "Auftraggeber") für die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Werbetext und Ghostwriting.
II. Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen.
Der Umfang der Leistungen wird in einem separaten Angebot festgehalten, das vom Auftraggeber zu bestätigen ist.
III. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen, Materialien und Vorgaben rechtzeitig zur Verfügung, um eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zu ermöglichen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen, wenn es zu Änderungen der bereitgestellten Informationen oder Vorgaben kommt.
IV. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen richtet sich nach dem im Angebot festgelegten Preis.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Dienstleistungen nur gegen Vorauskasse zu erbringen. Die Zahlung ist binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
V. Änderungen des Auftragsumfangs
Wünscht der Auftraggeber eine Änderung des Umfangs der vertraglichen Leistungen, so hat er dies dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer wird daraufhin prüfen, welche Konsequenzen sich aus der gewünschten Änderung ergeben, insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Fristen, und ein entsprechendes neues Angebot legen, sofern die Änderung umsetzbar ist.
Kann kein neues Angebot gelegt werden oder wird das neue Angebot nicht angenommen, bleibt der ursprüngliche Leistungsumfang bestehen.
VI. Nachbesserungen (Feedback-Schleifen)
Nach Abschluss der Leistung kann eine Revision beantragt werden. Solche Änderungswünsche sind vom Auftraggeber innerhalb von fünf Tagen nach Erbringung der jeweiligen Leistung per E-Mail an den Auftragnehmer zu richten. Zu diesem Zweck sind genaue und detaillierte Angaben unter Angabe der Art der Änderung und des Grundes für die Inanspruchnahme einer Änderung erforderlich. Für die Umsetzung der Anträge werden fachliche und wissenschaftliche Standards als Entscheidungskriterium herangezogen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Leistung als vom Auftraggeber abgenommen.
Wünscht der Auftraggeber weitere Nachbesserungen, sind diese gesondert zu vergüten. Der Auftragnehmer wird ein Angebot legen, wenn dies gewünscht wird.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Nachbesserungen abzulehnen, wenn der Auftraggeber einen fälligen Rechnungsbetrag nicht gezahlt hat, die Nachbesserungswünsche nicht nachvollziehbar oder nicht durchführbar sind, oder wenn die Nachbesserung nur aus subjektiven Gründen des Geschmacks verlangt wurde.
VII. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Dienstleistungen den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen und frei von wesentlichen Mängeln sind.
Als Mangel gelten Abweichungen der erbrachten Dienstleistungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit oder eine sonstige Ungeeignetheit der Leistungen für den vorgesehenen Zweck, soweit dieser dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss bekannt war.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung gerügt werden, ansonsten gilt die Leistung als genehmigt und Mängelrechte können nicht mehr geltend gemacht werden.
Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist nach seiner Wahl entweder eine Nachbesserung oder eine Ersatzleistung zu erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Auftragnehmer unzumutbar, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung entsprechend zu mindern oder, bei wesentlichen Mängeln, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Gewährleistungsrechte entfallen, wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Verwendung, eine fehlerhafte oder unvollständige Information durch den Auftraggeber oder auf eine Änderung der erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Für geringfügige Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder für unerhebliche Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit besteht keine Gewährleistungspflicht.
VIII. Lieferfristen
Ein gewünschter Liefertermin wird vom Auftraggeber so festgelegt, dass unter Berücksichtigung aller zeitaufwendigen Faktoren eine rechtzeitige Lieferung und Nachbesserung auch unter realen und wahrgenommenen Gesichtspunkten möglich ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Anfrage Lieferfristen anzugeben und diese als Vertragsbestandteil zu vereinbaren. Für fehlerhafte oder verspätete Terminangaben des Auftraggebers haftet der Auftragnehmer nicht. Eine Lieferfrist gilt als vertragsgemäß, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung nachweislich erbracht oder dem Auftraggeber zugesandt wurde.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Pandemien usw.) und durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen; Mängel aufgrund unklarer, unrichtiger oder unvollständiger Aufträge; unvollständige Mitteilung eines Auftrags) verursacht werden. Diese Verzögerungen berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung der jeweiligen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sind, soweit möglich, unverzüglich mitzuteilen.
IX. Eigentum
Soweit eine vertragliche Leistung die Einräumung von Nutzungsrechten beinhaltet, erwirbt der Auftraggeber das einfache, nicht exklusive Nutzungsrecht an den erstellten Werken. Dazu gehört insbesondere das Recht, das Werk zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen oder durch Dritte ausführen zu lassen. Der Auftraggeber erwirbt auch das Recht, die geistigen Leistungen in seine eigenen Werke zu integrieren.
Die Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung der gesamten Vertragsleistung übertragen.
X. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftung des Auftraggebers ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe des Auftragswerts beschränkt.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach Erbringung der Leistung.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Personenschäden oder bei einer Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
XI. Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern eine Weitergabe nicht zur Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.
Diese Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
XII. Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers nur insoweit, als dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist oder der Auftraggeber ausdrücklich eingewilligt hat. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).
Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder der Auftragnehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet.
Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung des Vertrags oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
Sonstige Informationen zum Datenschutz befinden sich auf der Website des Auftragnehmers unter: www.verbalvision.eu
XIII. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Innsbruck, Österreich.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für B2C (Verbraucherkunden)
I. Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Werbetexter und Ghostwriter (nachfolgend "Auftragnehmer") und Verbrauchern (nachfolgend "Kunde") für die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Werbetext und Ghostwriting.
II. Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen.
Der genaue Leistungsumfang wird in einem separaten Angebot festgehalten, das der Kunde zu bestätigen hat.
III. Widerrufsrecht
Bei Fernabsatzverträgen haben Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union grundsätzlich ein Widerrufsrecht, das den nationalen Rechtsvorschriften unterliegt. Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Leistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Da der Auftragnehmer Leistungen grundsätzlich nach Kundenspezifikation erbringt, besteht kein Widerrufsrecht. Wenn der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb von Österreich hat, bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Landes unberührt, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
IV. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle notwendigen Informationen, Materialien und Vorgaben rechtzeitig zur Verfügung, um eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zu ermöglichen.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen, wenn es zu Änderungen der bereitgestellten Informationen oder Vorgaben kommt.
V. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen richtet sich nach dem im Angebot festgelegten Preis.
Der Kunde behält sich das Recht vor, die Dienstleistungen nur gegen Vorauskasse zu erbringen. Die Zahlung ist binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
VI. Änderungen des Auftragsumfangs
Wünscht der Kunde eine Änderung des Umfangs der vertraglichen Leistungen, so hat er dies dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer wird daraufhin prüfen, welche Konsequenzen sich aus der gewünschten Änderung ergeben, insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Fristen, und entsprechendes neues Angebot legen, sofern die Änderung umsetzbar ist.
Kann kein neues Angebot gelegt werden oder wird das neue Angebot nicht angenommen, bleibt der ursprüngliche Leistungsumfang bestehen.
VII. Nachbesserungen (Feedback-Schleifen)
Nach Abschluss der Leistung kann eine Revision beantragt werden. Solche Änderungswünsche sind vom Kunden innerhalb von fünf Tagen nach Erbringung der jeweiligen Leistung per E-Mail an den Auftragnehmer zu richten. Zu diesem Zweck sind genaue und detaillierte Angaben unter Angabe der Art der Änderung und des Grundes für die Inanspruchnahme einer Änderung erforderlich. Für die Umsetzung der Anträge werden fachliche und wissenschaftliche Standards als Entscheidungskriterium herangezogen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Leistung als vom Kunden abgenommen.
Wünscht der Kunde weitere Nachbesserungen, sind diese gesondert zu vergüten. Der Auftragnehmer wird ein Angebot legen, wenn dies gewünscht wird.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Nachbesserungen abzulehnen, wenn der Kunde einen fälligen Rechnungsbetrag nicht gezahlt hat, die Nachbesserungswünsche nicht nachvollziehbar oder nicht durchführbar sind, oder wenn die Nachbesserung nur aus subjektiven Gründen des Geschmacks verlangt wurde.
VIII. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Dienstleistungen den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen und frei von wesentlichen Mängeln sind.
Als Mangel gelten Abweichungen der erbrachten Dienstleistungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit oder eine sonstige Ungeeignetheit der Leistungen für den vorgesehenen Zweck, soweit dieser dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss bekannt war.
Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung gerügt werden, ansonsten gilt die Leistung als genehmigt und Mängelrechte können nicht mehr geltend gemacht werden.
Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist nach seiner Wahl entweder eine Nachbesserung oder eine Ersatzleistung zu erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Auftragnehmer unzumutbar, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung entsprechend zu mindern oder, bei wesentlichen Mängeln, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Gewährleistungsrechte entfallen, wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Verwendung, eine fehlerhafte oder unvollständige Information durch den Kunden oder auf eine Änderung der erbrachten Leistungen durch den Kunden ohne Zustimmung des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Für geringfügige Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder unerhebliche Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit besteht keine Gewährleistungspflicht.
Diese Gewährleistungsregelungen gelten unbeschadet der zwingenden gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere nach den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB).
IX. Lieferfristen
Ein gewünschter Liefertermin wird vom Kunden so festgelegt, dass unter Berücksichtigung aller zeitaufwendigen Faktoren eine rechtzeitige Lieferung und Nachbesserung auch unter realen und wahrgenommenen Gesichtspunkten möglich ist. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Anfrage Lieferfristen anzugeben und diese als Vertragsbestandteil zu vereinbaren. Für fehlerhafte oder verspätete Terminangaben des Kunden haftet der Auftragnehmer nicht. Eine Lieferfrist gilt als vertragsgemäß, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung nachweislich erbracht oder dem Kunden zugesandt wurde.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Pandemien usw.) und durch Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen; Mängel aufgrund unklarer, unrichtiger oder unvollständiger Aufträge; unvollständige Mitteilung eines Auftrags) verursacht werden. Diese Verzögerungen berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung der jeweiligen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sind, soweit möglich, unverzüglich mitzuteilen.
X. Eigentum
Soweit eine vertragliche Leistung die Einräumung von Nutzungsrechten beinhaltet, erwirbt der Kunde das einfache, nicht exklusive Nutzungsrecht an den erstellten Werken. Dazu gehört insbesondere das Recht, das Werk zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen oder durch Dritte ausführen zu lassen. Der Kunde erwirbt auch das Recht, die geistigen Leistungen in seine eigenen Werke zu integrieren.
Die Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung der gesamten Vertragsleistung übertragen.
XI. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Auftragnehmer verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist, beginnend mit dem Zeitpunkt der Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Personenschäden oder bei einer Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
XII. Akademische Arbeiten und Verwendung zu Prüfungszwecken
Für den Fall, dass die Vertragsleistung des Auftragnehmers ganz oder teilweise im akademischen, universitären oder sonstigen prüfungsbezogenen Bereich eingesetzt werden soll, weist der Auftragnehmer ausdrücklich darauf hin:
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Anfragen abzulehnen, die ausdrücklich zum Ziel haben, die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen als offensichtlich eigene Leistung in betrügerischer Absicht darzustellen, beispielsweise in Schulen, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen.
Bei der Vorbereitung einer wissenschaftlichen Arbeit dient diese als Mustervorlage. Sie darf nur in zulässiger Weise verwendet werden. Jede erbrachte Dienstleistung ist lediglich ein Ergebnisvorschlag.
Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Prüfungsordnungen von Universitäten, Fachhochschulen oder anderen Bildungseinrichtungen regelmäßig eidesstattliche Erklärungen verlangen, die besagen, dass die Prüfungsarbeiten unabhängig und ohne fremde Hilfe erstellt wurden. Der Kunde haftet allein für etwaige von ihm selbst gemachte, eventuell falsche Angaben.
Soweit in vom Auftragnehmer erstellten Texten Urheberrechte entstehen, verbleiben diese beim Autor. Gibt der Kunde dennoch im Rahmen von Rechtsgeschäften vor, Urheber des Textes zu sein, geschieht dies auf eigene Gefahr.
XIII. Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle vom Kunden erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Diese Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
XIV. Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur insoweit, als dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den anwendbaren nationalen Datenschutzgesetzen des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers unter unten angeführtem Link.
Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder der Kunde ist gesetzlich dazu verpflichtet.
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung des Vertrags oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
Sonstige Informationen zum Datenschutz befinden sich auf der Website des Auftragnehmers unter: www.verbalvision.eu
XV. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Diese AGB und alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Wenn der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb von Österreich hat, bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Landes unberührt, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.